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Kosten

Auszug aus der Satzung des TV Queichheim 1892 e.V.


§ 5 Beiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden vom Vorstand festgesetzt und müssen von der Mitgliederversammlung gebilligt werden.
2. Der Mitgliedsbeitrag für Familien umfasst den Beitrag für bis zu zwei Erziehungsberechtigte sowie für deren Kinder unter 18 Jahre.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.


Minderjährige Euro 36,- Jährlich 
Erwachsene Euro 54,- Jährlich 
Familien Euro 72,- Jährlich 
Senioren Euro 42,- Jährlich

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Austrittserklärung ist schriftlich an den 1. Vorsitzenden zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines
Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig.